LR
Fellner und Bgm. Dohr erteilen von Investoren immer wieder geäußerten Wünschen
zu neuen Chalets am Klippitztörl klare Absage - Neues Raumordnungsgesetz sowie
Gutachten der Technischen Universität (TU) Wien untermauern diese Haltung.
In
den vergangenen Jahren gab es immer wieder Gespräche und Begehrlichkeiten, das
bereits bestehende Chalet-Dorf am Klippitztörl zu erweitern. Ein behördliches
Verfahren wurde diesbezüglich jedoch nie in Gang gesetzt. Der zuständige Referent
für Raumordnung und Gemeindeplanung, Landesrat Daniel Fellner, wie auch der
Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal, Dieter Dohr,
bestätigen: „Die Gemeinde hat keine Erweiterung des Chalet-Dorfs am
Klippitztörl beschlossen. Es läuft daher auch kein formelles
Umwidmungsverfahren“. Ebenfalls habe diesbezüglich keine Überarbeitung der
relevanten Konzepte stattgefunden und wurden die erforderlichen Überprüfungen
auch nicht abgeschlossen. Ganz im Gegenteil: „Ein Hotelbetrieb, wie ursprünglich
auch geplant und gewidmet, zur rein gewerblich touristischen Nutzung, hätte
bisher jederzeit gebaut werden können und kann es immer noch. Aber sicher keine
weitere Verbauung durch Chalets“, so der Bürgermeister, der ergänzt, dass „man
von Seiten der Gemeinde nach Gesprächen mit allen Parteien einstimmig
übereingekommen ist, dies genauso zu handhaben“.
Diese
Haltung untermauert auch ein vom Land bei der TU Wien in Auftrag gegebenes
Gutachten zur Situation am Klippitztörl. Fellner: „Das unter der Leitung des
international anerkannten Raumordnungsexperten Arthur Kanonier vom Institut für
Raumplanung, Bodenpolitik und Bodenmanagement der TU Wien, kommt eindeutig zu
dem Schluss, dass eine weitere Verbauung am Klippitztörl eine Zersiedelung
bewirke. Im neuen Raumordnungsgesetz wurde jedoch die Vermeidung von
Zersiedelung als eigener Grundsatz etabliert. Diesem Grundsatz muss nunmehr bei
jeder geplanten Umwidmung entsprochen werden“.
Um
also allfällige weitere Diskussionen und Spekulationen zum Thema Erweiterung
des Chalet-Dorfes auf dem Klippitztörl ein für alle Mal zu beenden, beziehen
Fellner und Dohr ganz klar Position: „Weitere Chalets auf dem Klippitztörl sind
weder im Sinne des neuen Raumordnungsgesetzes, noch der Gemeinde als
Widmungsbehörde oder des Landes als Aufsichtsbehörde. Deswegen erteilen wir
jeglichen Begehrlichkeiten von Investoren in diese Richtung hiermit eine klare
Absage“.
(Presseaussendung
des Land Kärnten, Rückfragehinweis: Büro LR Fellner)
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