Ab 1. Oktober 2012 verpflichtet die neue Kärntner Bauvorschrift bei allen Neubauten von Ein- und Mehrfamilienhäuser sind Rauchwarnmelder zu montieren. Bei den bestehenden Objekten dieser Art gilt eine Übergangsfrist, dort muss die Montage der Rauchwarnmelder bis spätestens 30. Juli 2013 stattfinden.
Die Rauchwarnmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen und Fluchtwegen montiert werden. Ausgenommen sind Küche, Bad, WC und Abstellräume. Bei Wohnküchen soll der Rauchwarnmelder im Wohnbereich möglichst weit enfehrnt von der Küche positioniert werden.
Mehr Infos und ein grafisches Beispiel findet ihr auf der Webseite der Feuerwehr Bad St. Leonhard
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